Sie benötigen zur Beantragung:
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder
- Ihren Personalausweis oder den Kinderreisepass
- ein aktuelles Lichtbild aus neuerer Zeit, biometrietauglich. Informieren Sie die
Fotografin/den Fotografen über den Verwendungszweck der Fotos.
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Die Lieferung eines Expresspasses dauert 48 Stunden, vorausgesetzt, der Antrag wird bis 11:30 Uhr gestellt (Wochenende zählt nicht mit!).
Gebühren:
60,00 € nach Vollendung des 24. Lebensjahres (32-Seiten-Pass)
37,50 € bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (32-Seiten-Pass)
82,00 € 48-Seiten-Pass nach Vollendung des 24. Lebensjahres
59,50 € 48-Seiten-Pass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
Expresspass-Gebühr:
92,00 € nach Vollendung des 24. Lebensjahres (32-Seiten-Pass)
69,50 € bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (32-Seiten-Pass)
114,00 € 48-Seiten-Pass nach Vollendung des 24. Lebensjahres
91,50 € 48-Seiten-Pass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
Wenn Sie den neuen Reisepass abholen, legen Sie bitte den alten Reisepass vor, da dieser dann eingezogen oder ungültig gestempelt wird.
Bei Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, Sorgerechtsbeschluss bitte vorlegen. Als Vormund legen Sie bitte die Bestallungsurkunde vor.
Die Unterschriften der Eltern sind unter Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses im Bürgerbüro abzugleichen.